Produkt · DATEV
DATEV Export Software für Selbstständige und kleine Unternehmen
Die Übergabe an die Kanzlei ist für viele Selbstständige die unangenehmste Monatsaufgabe: Belege sortieren, Rechnungen zusammensuchen, per E-Mail hinterherschieben. Eine DATEV Export Software macht daraus eine Datei – einen fertigen Buchungsstapel im EXTF-Format, den der Steuerberater direkt importiert. Wer die Details aus Kanzleisicht sucht, findet sie im ausführlichen DATEV-Export-Ratgeber.
Was eine DATEV Export Software können muss
- Exportiert einen DATEV-Buchungsstapel im EXTF-Format v7.00, korrekt Windows-1252-kodiert
- Unterstützt die Kontenrahmen SKR03 und SKR04
- Vergibt automatisch einen eigenen Kreditor je Lieferant statt eines Sammelkontos
- Enthält Ausgangsrechnungen und Belege in einer Datei
- Lässt sich direkt monatlich per E-Mail an die Kanzlei senden
- Kostet keinen Aufpreis – der Export ist im normalen Tarif enthalten
Invoice Pilot als DATEV Export Software
Exportieren
Buchungsstapel im EXTF-Format v7.00 mit korrekter Windows-1252-Kodierung – wahlweise nach SKR03 oder SKR04, für den von dir gewählten Zeitraum.
Zuordnen
Jeder Lieferant bekommt automatisch ein eigenes Kreditor-Konto ab Nummer 70000 – statt alles in einem Sammelkonto zu verbuchen.
Übergeben
Der Monatsstapel geht direkt per E-Mail an die Kanzlei – inklusive Ausgangsrechnungen und Belegen in einer Datei.
Warum die Kodierung über den Import entscheidet
Die häufigste Ursache für abgelehnte oder fehlerhafte DATEV-Importe ist banal: die Zeichenkodierung. DATEV erwartet Windows-1252. Wer eine UTF-8-Datei hochlädt, bekommt zerschossene Umlaute in Buchungstexten und Lieferantennamen – und die Kanzlei bekommt Nacharbeit, die dir am Ende in Rechnung gestellt wird.
Invoice Pilot schreibt den Stapel direkt in der erwarteten Kodierung und im EXTF-Format v7.00. Dazu kommt die Kreditor-Vergabe je Lieferant, sodass der Import ohne manuelles Nachpflegen von Konten durchläuft. Der Export ist im Tarif von 9,99 € im Monat enthalten.
Für wen geeignet
- Selbstständige und kleine Unternehmen, die einen Steuerberater beauftragen
- Wer keine separate Buchhaltungssoftware pflegen will
- Wer die Monatsübergabe an die Kanzlei automatisieren möchte
Ehrlich gesagt: Es gibt keine direkte DATEV-Online-Schnittstelle. Invoice Pilot liefert den EXTF-Dateiexport beziehungsweise den E-Mail-Versand an die Kanzlei – keine API-Anbindung an DATEV-Systeme.
14 Tage kostenlos, danach 9,99 € im Monat
Ein Tarif mit allem: Rechnungen, E-Rechnung, Belege, Kontoabgleich, GoBD-Archiv und DATEV-Export. Keine Kreditkarte für den Test, kein Aufpreis pro Export, monatlich kündbar.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Brauche ich eine DATEV-Schnittstelle oder reicht ein Export?
Für die meisten Selbstständigen reicht der Dateiexport. Die Kanzlei importiert den EXTF-Buchungsstapel in DATEV, genau wie sie es bei anderen Mandanten mit Vorsystemen tut. Eine direkte Online-Schnittstelle zu DATEV bietet Invoice Pilot nicht – ausgegeben wird eine EXTF-Datei, die du herunterlädst oder direkt per E-Mail an die Kanzlei schickst.
Funktioniert der Export auch ohne eigene Buchhaltungskenntnisse?
Ja. Du wählst den Zeitraum und den Kontenrahmen – SKR03 oder SKR04 – und ziehst den Export. Die Zuordnung der Kreditoren übernimmt Invoice Pilot automatisch. Du musst weder Buchungssätze bilden noch Konten manuell pflegen; die inhaltliche Prüfung bleibt Aufgabe der Kanzlei.
Kann mein Steuerberater die Datei ohne Rückfragen importieren?
Die Datei folgt dem EXTF-Format in der Version 7.00 und ist Windows-1252-kodiert – also genau so, wie DATEV es erwartet. Damit entfallen die typischen Importfehler durch falsche Zeichenkodierung, bei denen Umlaute zerschossen ankommen. Sinnvoll ist trotzdem, den Kontenrahmen und die Beraternummer einmal mit der Kanzlei abzustimmen.
Was kostet die DATEV-Export-Funktion?
Nichts extra. Der DATEV-Export ist im Tarif von 9,99 € pro Monat enthalten – kein Aufpreis pro Export, pro Monatsstapel oder pro übergebenem Beleg. 14 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Unterscheidet sich der Export für Kleinunternehmer?
Der Aufbau der Datei bleibt gleich. Da Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen, enthalten die Ausgangsrechnungen im Buchungsstapel entsprechend keine Umsatzsteuerbeträge. Für die Kanzlei ändert das nichts am Importweg – nur an den Buchungen selbst.
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- → DATEV-Export für Steuerberater
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